Aktiven Klimaschutz gemeinsam realisieren!

Unsere Genossenschaft stellt sich vor:

Die Energiegenossenschaft Isselburg eG wurde auf Initiative der Stadt Isselburg gegründet. An ihr wirken mit: die Firma Sky - Energy GmbH, die Volksbank Bocholt eG, die Volksbank Emmerich-Rees eG, die Sparkasse Westmünsterland, der  Genossenschaftsverband – Verband der Regionen  e.V. sowie seit 2016 die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW).

Zweck der eingetragenen Genossenschaft ist ausschließlich die Förderung der Interessen ihrer Mitglieder. Sie ist darauf ausgerichtet, die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Diesem Grundauftrag entsprechend, hat die Genossenschaft in Abstimmung mit ihren Mitgliedern − unter Ausnutzung aller verbundwirtschaftlichen Vorteile – unternehmerisch und marktgestaltend zu handeln, um dem Mitglied optimale Leistungen bieten zu können.

Die Genossenschaft ist eine demokratische Gesellschaftsform, bei der jedes Mitglied – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung – eine Stimme hat. So wird sichergestellt, dass nicht einzelne Genossen die alleinige Kontrolle ausüben können.

Die Mitglieder der Genossenschaft sind natürliche und juristische Personen. Die Genossenschaft selber ist eine juristische Person, die in das Genossenschaftsregister eingetragen wird und eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Die Genossenschaft hat drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der Genossenschaft sein. Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Dieser bestellt den Vorstand.

Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 500,00 Euro und stellt gleichzeitig die Mindestbeteiligung dar, die bei Erwerb der Mitgliedschaft einzuzahlen ist. In der ersten Phase der Geschäftsaufnahme können aufgrund des zunächst zu realisierenden Investitionsvolumens insgesamt nur 150 Anteile gezeichnet werden. Die Generalversammlung hat deshalb am 13.09.2017 einstimmig beschlossen, dass in dieser Phase grundsätzlich nur ein Anteil pro Interessent von diesen 150 Anteilen in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge erworben werden kann.  Über den Erwerb entscheidet der Vorstand. Weitere Geschäftsanteile können mit Zustimmung des Vorstandes zu einem späteren Zeitpunkt und bei weiteren Investitionen von jedem Mitglied erworben werden.

Die Genossenschaft ist Mitglied des Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V., welcher regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Stetige Kontrolle durch die Mitglieder und die unabhängigen Prüfungen des Verbandes minimieren die Gefahr einer möglichen Insolvenz entscheidend. Somit ist die Genossenschaft eine der insolvenzsichersten Rechtsformen Deutschlands.


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Auszug aus dem Gründungsgutachten
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Zulassungsbescheinigung Energiegenossenschaft Isselburg eG
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